Solarstrom verkaufen
Überschüssigen Solarstrom verkaufen und bequem zusätzliches Einkommen erzielen.
Nutzen Sie Ihren überschüssigen Solarstrom, um unkompliziert zusätzliches Einkommen zu erzielen. Die Evolon AG kauft Ihren Solarstrom gerne ab und unterstützt Sie bei der Abwicklung und der Ausstellung der Herkunftsnachweise (HKN). Wir sind Ihr starker Partner in Lyss, Aarberg und im gesamten Strom-Versorgungsgebiet der Evolon – für eine einfache Abwicklung und transparente Prozesse.
Quicklinks
Rücklieferung einfach abgewickelt
Zusatzeinnahmen ohne Aufwand
Faire Vergütung für Ihre Energie
Rückliefervergütung
Wenn Ihre Photovoltaikanlage mehr Strom produziert, als Sie selbst verbrauchen, können Sie diesen Überschuss ins Netz der Evolon AG einspeisen. Für diesen Strom erhalten Sie eine Rückvergütung. Die aktuell gültigen Vergütungssätze finden Sie im Bereich "Dokumente" unten auf dieser Seite.
Neuerung auf 1. Januar 2026
Für die physikalische Rücklieferung von Solaranlagen wird die Vergütung neu nach dem System des vierteljährlich gemittelten Referenzmarktpreises des Bundesamt für Energie entrichtet. Dies ist das vorgeschlagene Vergütungssystem gemäss dem Mantelerlass.
Der Mantelerlass ist Bestandteil des Stromversorgungsgesetzes, welches das Schweizer Stimmvolk am 9. Juni 2024 mit einem deutlichen Mehr von 69% angenommen hat. Damit wird schweizweit eine einheitliche Vergütung angestrebt, unabhängig vom Wohnort.
Somit bezahlt Ihnen die Evolon jenen Preis, den sie selbst am Markt erzielt, wenn sie die Energie weiterverkauft. Die Vergütung soll marktnahe erfolgen und Anreize schaffen, um den Eigenverbrauchsanteil zu erhöhen, statt den Überschuss ins Netz einzuspeisen.
Der Bundesrat legt für PV-Anlagen mit einer Leistung von weniger als 150 kW (Summe DC Generatorenleistung der Panel) Minimalvergütungen fest. Diese orientieren sich an er Amortisation von Referenzanlagen über die Lebensdauer.
Minimalvergütung
Leistung der PV-Anlage:
- < 30 kW (mit oder ohne Eigenverbrauch): 6.0 Rp./kWh
- > 30 – 150 kW (ohne Eigenverbrauch): 6.2 Rp./kWh
- > 30 – 150 kW (mit Eigenverbrauch): anteilsmässig
Anteilsmässige Minimalvergütung
Für Anlagen mit einem Eigenverbrauch zwischen 30 und 150 kW Leistung wird je nach Leistung eine anteilsmässige Minimalvergütung kalkuliert. Der genaue Betrag berechnet sich, indem man 180 durch die Leistung der Anlage teilt.
Somit wird je nach Leistung die Minimalvergütung zwischen 5.8 Rp.kWh bei einer Anlage mit 31 kW (180:31) und 1.2 Rp./kWh bei einer PV-Anlage mit 150 kW (180:150) liegen.
Die Gutschrift erfolgt quartalsweise und beinhaltet den Referenzmarktpreis oder dort wo vorgegeben die Mindestvergütung je nachdem welcher Wert höher ist.
Zusätzlicher Kauf der Herkunftsnachweise (HKN)
Für jede produzierte Kilowattstunde Solarstrom wird ein Herkunftsnachweis (HKN) erstellt. Dieser bestätigt den Ort der Produktion, den Zeitpunkt und die Technologie (beispielsweise Sonnenenergie, Wind- oder Wasserkraft). HKN sind vom Stromfluss getrennt und können als eigenständiges Zertifikat auf dem Markt gehandelt – zusätzlich zur Rückvergütung für eingespeisten Strom.
Regelung der HKN-Übernahme
Für das Jahr 2025 gelten noch andere Bedingungen für die Gemeinden Lyss, Busswil, Grossaffoltern (ehemals ESAG) inkl. Seedorf als für Aarberg (ehemals ewa). Ab dem 1. Januar 2026 werden diese Bedingungen vereinheitlicht.
- Ihre PV-Anlage ist im HKN-System der Pronovo registriert und für die Ausstellung von Herkunftsnachweisen freigeschaltet.
- Ihre PV-Anlage produziert im Verteilnetz der Evolon AG, und die erzeugte Energie wird an die Evolon AG geliefert.
- Die Herkunftsnachweise werden nicht bereits an Dritte verkauft.
- Ihre PV-Anlage erhält keine Vergütung aus dem Einspeisevergütungssystem (EVS, früher KEV).
- Die Gesamtleistung Ihrer PV-Anlage beträgt mindestens 2 kWp.
- Der Strom für das entsprechende Objekt wird vom Produzenten bei der Evolon AG bezogen.
- Ihre PV-Anlage ist im HKN-System der Pronovo registriert und für die Ausstellung von Herkunftsnachweisen freigeschaltet.
- Ihre PV-Anlage produziert im Verteilnetz der Evolon AG, und die erzeugte Energie wird an die Evolon AG geliefert.
- Die Herkunftsnachweise werden nicht bereits an Dritte verkauft.
- Ihre PV-Anlage erhält keine Vergütung aus dem Einspeisevergütungssystem (EVS, früher KEV).
- Die Gesamtleistung Ihrer PV-Anlage beträgt mindestens 2 kWp.
- Der Strom für das entsprechende Objekt wird vom Produzenten bei der Evolon AG bezogen.
- Der ökologische Mehrwert wird nur an Besitzer einer PV-Anlage vergütet, die das Stromprodukt ewa.aarberg beziehen.
Vorgehen
1. Antrag ausfüllen (Formular)
Füllen Sie das nachfolgende Antragsformular «HKN-Verkauf an Evolon» online aus.
Wichtig: Vergewissern Sie sich vorgängig, dass Ihre PV-Anlage im HKN-System von Pronovo erfasst und für die Ausstellung von Herkunftsnachweisen freigeschaltet ist. Nach erfolgter Freischaltung erhalten Sie ein E-Mail von Pronovo mit dem Betreff «Freischaltung der Anlage für die Ausstellung von Herkunftsnachweisen». Ohne diese Voraussetzung kann Ihr Antrag nicht weiterbearbeitet werden.
2. Dauerauftrag einrichten
Wir prüfen Ihre Angaben und richten im HKN-System von Pronovo einen Dauerauftrag zur Übertragung Ihrer HKN an die Evolon AG ein.
3. Dauerauftrag bestätigen
Sie erhalten anschliessend von Pronovo ein E-Mail mit einem Link zur Bestätigung dieses Dauerauftrags. Klicken Sie auf den Link und bestätigen Sie den dauerhaften Übertrag Ihrer HKN an uns.
4. Vergütungsstart
Nach erfolgter Mutation in unserem Abrechnungssystem erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail mit dem Datum, ab dem die Herkunftsnachweise vergütet werden.
Antrag HKN-Verkauf an Evolon
Füllen Sie das Formular aus und senden Sie es uns zu. Wir melden uns danach so rasch wie möglich bei Ihnen.
Dokumente
Hier finden Sie alle für Sie wichtigen Dokumente
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Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie unkompliziert und persönlich.