Skip to content

Strompreise 2026

Die Evolon hat die Strompreise für das Jahr 2026 festgelegt. Kundinnen und Kunden profitieren im kommenden Jahr von tieferen Strompreisen. Die gesetzlichen Abgaben bleiben weitgehend unverändert.

Der Verwaltungsrat der im Juli 2025 neu entstandenen Evolon AG hat für das Jahr 2026 die Strompreise für die Gemeinden Aarberg, Grossaffoltern, Lyss und Seedorf festgelegt. Die Energie- und Netzpreise sinken und die Abgaben bleiben in der Summe etwa gleich.

Energie

Die Evolon AG hat die Energie für die Grundversorgung für das Lieferjahr 2026 voraus in 12 Tranchen quartalsweise vom 3. Quartal 2022 bis zum 2. Quartal 2025 beschafft (s. Abbildung 1). Sie erzielt damit für das Jahr 2026 einen durchschnittlichen Energiepreis von 14.6 Rp./kWh (exkl. MWSt).

Liniengrafik zum Grosshandelspreis für Strom 2026 in Rappen pro Kilowattstunde.

Abbildung 1: Marktpreisentwicklung Energie für das Lieferjahr 2026 in Rp./kWh.

Netz

Der Bundesrat hat den WACC (Weighted Average Cost of Capital), womit das Kapital im Stromnetz zu verzinsen ist, für das Jahr 2026 von 3.98% auf 3.43% gesenkt. Dies führt insgesamt zu tieferen  Netztarifen der Evolon AG. 

Messwesen

Neu sind die Messtarife auf den Rechnungen gesondert auszuweisen. Darin enthalten sind die Kosten für die Zähler und auch die neuen Smart Meter. Dies führt dazu, dass die restlichen Grundpreise entsprechend sinken. 

Abgaben

Die gesetzliche Förderabgabe (Bundesabgabe zur Förderung erneuerbarer Energien sowie zum Schutz der Gewässer und Fische) bleiben unverändert. Die Abgaben an die Gemeinden liegen nun in allen Aktionärsgemeinden bei 0.75 Rp./kWh (exkl. MWSt). Die Abgabe für die Stromreserve des Bundes steigt von 0.23 auf 0.41 Rp./kWh (exkl. MWSt). Die Swissgrid verlangt für ihre Systemleistungen 2026 neu 0.27 Rp./kWh (exkl. MWSt) statt wie bisher 0.55 Rp./kWh (exkl. MWSt). 2026 erhebt Swissgrid einen neuen Tarif namens «Zuschlag für solidarisierte Kosten über das Übertragungsnetz» in der Höhe vom 0.05 Rp./kWh (exkl. MWSt), um zusätzliche Kosten zu decken, die nicht direkt von Swissgrid verursacht wurden, aber über das Übertragungsnetz abgerechnet werden.

Preisvergleich für Familien

Für 2026 ergeben sich somit am Beispiel des H4 Haushaltsmodell der Elcom (4-Personen-Haushalts mit Elektroherd und Tumbler (ohne Elektroboiler) mit einem Strombezug von 4'500 kWh pro Jahr) Kosten von CHF 1’532.- Für die Gemeinden Grossaffoltern, Lyss und Seedorf resultiert damit gegenüber 2025 eine Senkung von CHF 184.- respektive 10.7%. Für die Gemeinde Aarberg resultiert eine Senkung von CHF 151.- respektive 9.0%. (s. auch Abbildung 2).

Tabelle des H4 Modelles (ElCom)

 alle Werte exkl. MWSt.

Balkendiagramm vergleicht Stromkosten 2026 von Evolon mit EWA und ESAG+EVS 2025 für einen H4-Haushalt.

 Abbildung 2: alle Werte exkl. MWSt. 

Rückliefertarife Solar 2026

Für die physikalische Rücklieferung von Solaranlagen soll die Vergütung nach dem System des vierteljährlich gemittelten Marktpreises (Referenzmarktpreis Bundesamt für Energie) entrichtet werden. Dies ist das vorgeschlagene Vergütungssystem gemäss dem Mantelerlass. Der Mantelerlass ist Bestandteil des Stromversorgungsgesetzes, welches das Schweizer Stimmvolk am 9. Juni 2024 mit einem deutlichen Mehr von 69% angenommen hat.  Die Vergütung soll dadurch zukünftig marktnahe erfolgen und Anreize schaffen, um den Eigenverbrauchsanteil zu erhöhen, statt den Überschuss ins Netz einzuspeisen. 

Bei grösseren Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung zwischen 30 und 150 kW reduziert sich die Minimalvergütung von 6 Rp./kWh. Eine Photovoltaik-Anlage mit 60 kW erhält ein Minimalvergütung von 3 Rp./kWh. Dies entlastet die Beschaffungskosten. PV-Anlagen mit einer Leistung über 150 kW erhalten keine Minimalvergütung.

Darstellung der Minimalvergütung für Photovoltaikanlagen mit festen und anteilsmässigen Vergütungssätzen sowie Kurve zum Leistungsverlauf.

Definition Minimalvergütung gemäss Mantelerlass (s. Abbildung 3).

Beispiele:

  • Anlage 20 kW Peak: Minimalvergütung 6 Rp./kWh 
    Wenn der Referenzmarktpreis bei 10.3 Rp./kWh liegt, werden 10.3 Rp./kWh vergütet. Liegt er bei 3.3 Rp./kWh, so wird die Minimalvergütung von 6 Rp./kWh vergütet. 
  • Anlage 60 kW Peak ohne Eigenverbrauch: Minimalvergütung 6.2 Rp./kWh 
    Wenn der Referenzmarktpreis bei 8.3 Rp./kWh liegt, werden 8.3 Rp./kWh vergütet. Liegt er bei 2.3 Rp./kWh, so wird die Minimalvergütung von 6.2 Rp./kWh vergütet. 
  • Anlage 60 kW Peak mit Eigenverbrauch: Minimalvergütung 3 Rp./kWh 
    Wenn der Referenzmarktpreis bei 8.3 Rp./kWh liegt, werden 8.3 Rp./kWh vergütet. Liegt er bei 2.3 Rp./kWh, so wird die Minimalvergütung von 3 Rp./kWh vergütet. 
  • Anlage über 150 kW Peak: Es gilt in jedem Fall der Referenzmarktpreis.

Vergütung Herkunftsnachweis (HKN) 2026:

Für die Vergütung des HKN (Herkunftsnachweis) gelten 2026: 

  • Vergütung für HKN-Solarstrom für Anlagen bis 350kW peak: 3.0 Rp./kWh
  • Vergütung für HKN-Solarstrom für Anlagen grösser gleich 350kW peak: 2.0 Rp./kWh