Ersatz Hausgeräte
Ersetzen Sie alte Hausgeräte und profitieren Sie von einer Förderung für effiziente Modelle.
Ein alter Kühlschrank, eine laute Waschmaschine oder ein stromintensives Gerät im Keller kostet jeden Tag unnötig Energie. Mit unserer Förderaktion unterstützen wir den Ersatz durch moderne und energieeffiziente Modelle. So sinken Ihre Stromkosten spürbar und Sie profitieren gleichzeitig von mehr Komfort und weniger Störungen im Alltag. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Geräte gefördert werden, welche Bedingungen gelten und wie der Ablauf aussieht. In wenigen Schritten können Sie Ihre Förderung beantragen.
Quicklinks
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Effiziente Hausgeräte
Weniger Stromkosten
Attraktiver Förderbeitrag
Förderprogramm Ersatz Hausgeräte
Das Förderprogramm der Evolon unterstützt den Ersatz alter Hausgeräte durch energieeffiziente Modelle. Mit einem finanziellen Beitrag wird der Umstieg erleichtert und der Stromverbrauch im Haushalt nachhaltig reduziert.
Ziel des Förderprogramms
Mit dem Förderprogramm fördert die Evolon den Ersatz alter, stromintensiver Haushaltsgeräte durch moderne und energieeffiziente Modelle. Ziel ist es, den Stromverbrauch im Versorgungsgebiet dauerhaft zu senken und einen konkreten Beitrag zu einer effizienten und verantwortungsvollen Energienutzung zu leisten.
Wer ist berechtigt
Ab dem 1. Januar 2026 erhalten Sie einen Förderbeitrag von 40 bis 70 Franken, wenn Sie ein bestehendes Haushaltsgerät durch ein neues, energieeffizientes Modell ersetzen. Bezugsberechtigt sind Privatpersonen sowie Liegenschaftsverwaltungen. Voraussetzung ist, dass das neue Gerät in einer Liegenschaft in den Kantonen Bern, Solothurn oder Jura oder in ausgewählten Gemeinden im Laufental BL installiert wird.
Gefördert wird ausschliesslich der Ersatz eines bestehenden Geräts. Neuanschaffungen ohne Vorgängergerät sind nicht förderberechtigt. Das ersetzte Gerät muss fachgerecht ausser Betrieb genommen und ordnungsgemäss entsorgt werden.
Wurde der Förderbeitrag bereits durch einen Verkäufer oder einen Fachpartner direkt vom Kaufpreis abgezogen, kann kein zusätzlicher Förderantrag gestellt werden.
Wichtig zu wissen
Die Förderung gilt ausschliesslich für Hausgeräte, die nach dem 1. Januar 2026 gekauft und in einer Liegenschaft im Fördergebiet installiert wurden.
Das Anmeldeportal (auf topten.ch) ist ab dem 1. März 2026 geöffnet. Förderanträge können bis spätestens sechs Monate nach dem Kaufdatum eingereicht werden.
Das neue Hausgerät muss ein bestehendes Gerät ersetzen. Der Ersatz des alten Geräts ist Voraussetzung für eine Förderung.
Neuanschaffungen ohne Vorgängergerät sind nicht förderberechtigt und werden nicht berücksichtigt.
Geförderte Geräte
Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht über die im Förderprogramm der Evolon unterstützten Hausgeräte. Die Förderung gilt für den Ersatz bestehender Geräte durch neue, energieeffiziente Modelle gemäss den definierten Vorgaben.
Ablauf
Der Ablauf des Förderprogramms ist einfach. Nachfolgend erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie zum Förderbeitrag gelangen.
So funktionierts
- Kaufen
Ersetzen Sie ab dem 1. Januar 2026 eines Ihrer bestehenden Hausgeräte durch ein energieeffizientes Modell aus einer förderberechtigten Kategorie. Bewahren Sie den Kaufbeleg sorgfältig auf. - Förderbeitrag beantragen
Füllen Sie ab dem 1. März 2026 das Gesuchsformular (auf www.topten.ch) vollständig aus und reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen ein. - Profitieren
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird Ihnen der Förderbeitrag direkt auf Ihr angegebenes Konto überwiesen.
Partner für die Abwicklung
Um den Ablauf für Sie möglichst einfach und effizient zu gestalten, wird das Förderprogramm in Zusammenarbeit mit Topten umgesetzt.
Auf der Online-Vergleichsplattform von Topten finden Privatpersonen und Unternehmen schnell geeignete Hausgeräte. Der Fokus liegt auf Energieeffizienz, geringer Umweltbelastung und Qualität. Es werden ausschliesslich Produkte gelistet, die die definierten Topten-Kriterien erfüllen. Topten arbeitet neutral und unabhängig.
Topten übernimmt die operative Abwicklung des Förderprogramms. Dazu gehören die Prüfung der Gesuche sowie die Auszahlung der Förderbeiträge. Die finanziellen Mittel für das Förderprogramm werden von der Evolon und weiteren Partnern bereitgestellt.
Häufige Fragen und ihre Antworten
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Förderprogramm Hausgeräte. Nutzen Sie diesen Bereich, um offene Fragen zu klären. Falls Sie hier keine passende Antwort finden, kontaktieren Sie uns gerne direkt.
Ab wann kann ich den Förderbeitrag beantragen?
Das Anmeldeportal von Topten ist ab dem 1. März 2026 geöffnet. Sie können Geräte erfassen, die Sie ab dem 1. Januar 2026 gekauft haben. Der Antrag muss spätestens sechs Monate nach dem Kaufdatum eingereicht werden.
Wie erhalte ich den Förderbeitrag und wie hoch ist dieser?
Ab dem 1. März 2026 können Sie bei Topten Ihre Rechnung hochladen und das Fördergesuch einreichen. In einzelnen Fällen wird der Förderbeitrag bereits durch den Händler oder Installateur direkt vom Kaufpreis abgezogen. In diesem Fall ist kein weiteres Gesuch möglich.
Die Höhe des Förderbeitrags ist im aktuellen Förderreglement der Evolon festgelegt.
Welche Belege muss ich einreichen?
Ab dem 1. März 2026 reichen Sie die gemäss Förderreglement erforderlichen Angaben und Belege über das Online-Formular von Topten ein.
Benötigt wird eine Rechnung mit Kauf- oder Bestelldatum, Nettopreis und Lieferadresse.
Weichen Bestell-, Liefer- oder Zahlungsdaten voneinander ab, gilt das Bestelldatum als massgebend.
Muss ich Kundin oder Kunde der Evolon AG sein, um von der Förderung zu profitieren?
Nein. Für die Förderberechtigung ist nicht ausschlaggebend, bei welchem Stromlieferanten Sie Ihren Strom beziehen. Massgebend ist der Standort der Liegenschaft, in der das Gerät genutzt wird. Dieser muss in den Kantonen Bern, Solothurn oder Jura liegen oder in ausgewählten Gemeinden im Laufental BL.
Auf dem Lieferschein oder der Rechnung muss klar ersichtlich sein, dass das Gerät innerhalb des Fördergebiets installiert wurde.
Gilt die Förderung auch ausserhalb der Kantone Bern, Solothurn und Jura?
Grundsätzlich nein. Eine Ausnahme bilden einzelne Gemeinden im Laufental BL, die zum Versorgungsgebiet der BKW gehören.
Ich wohne ausserhalb des Fördergebiets, möchte aber für eine Liegenschaft im Fördergebiet ein Gerät kaufen. Ist das möglich?
Entscheidend ist, dass auf dem Lieferschein oder der Rechnung klar ersichtlich ist, wo das Gerät installiert wird.
Beispiel Ferienwohnung:
- Szenario 1 (förderberechtigt)
Der Hauptwohnsitz liegt im Kanton Aargau, die Ferienwohnung im Kanton Bern. Auf der Rechnung ist ersichtlich, dass das Gerät in der Ferienwohnung installiert wurde. - Szenario 2 (förderberechtigt)
Der Hauptwohnsitz liegt im Kanton Solothurn, die Ferienwohnung im Kanton Bern. Auf der Rechnung ist nur die Adresse des Hauptwohnsitzes aufgeführt, dieser liegt jedoch ebenfalls im Fördergebiet. - Szenario 3 (nicht förderberechtigt)
Der Hauptwohnsitz liegt im Kanton Aargau, die Ferienwohnung im Kanton Bern. Auf der Rechnung ist ausschliesslich die Adresse im Kanton Aargau aufgeführt, welcher ausserhalb des Fördergebiets liegt.
Kann ich die Förderung für mehrere Geräte nutzen?
Ja. Für jedes förderberechtigte Gerät, das ein bestehendes Gerät ersetzt, kann ein separater Förderbeitrag beantragt werden.
Der Verkäufer oder Installateur hat den Förderbeitrag bereits abgezogen. Kann ich trotzdem ein Gesuch stellen?
Nein. Eine Doppelförderung ist nicht zulässig. Zur Vermeidung von Doppelbezügen müssen Gerätetyp, Nettokaufpreis sowie Kauf- oder Bestelldatum auf dem Beleg eindeutig ersichtlich sein.
Warum wurde mein Gesuch abgelehnt?
Ein Gesuch kann abgelehnt werden, wenn es unvollständig eingereicht wurde oder wenn das Gerät die Förderkriterien nicht erfüllt, beispielsweise bei einer zu tiefen Energieeffizienz-Klasse.
Warum werden Waschmaschinen nicht gefördert?
Waschmaschinen sind nicht Teil des Förderprogramms, da bereits heute der überwiegende Teil der eingesetzten Geräte eine hohe Energieeffizienz aufweist.
Was ist die neue Pflicht zur Effizienzsteigerung für Stromlieferanten?
Ab 2026 gilt in der Schweiz eine gesetzliche Vorgabe. Elektrizitätslieferanten mit einem jährlichen Stromabsatz von mehr als 10 Gigawattstunden müssen nachweisen, dass sie aktiv zur Steigerung der Energieeffizienz beitragen.
Die Zielvorgaben werden vom Bundesrat festgelegt und schrittweise erhöht.
- Ab 2026 beträgt der Zielwert 1 Prozent des Stromabsatzes
- Ab 2027 1.5 Prozent
- Ab 2028 2 Prozent
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