Strompreise 2027
Der Verwaltungsrat der Evolon AG hat für das Jahr 2027 die Strompreise festgelegt. In Summe resultiert eine durchschnittliche Senkung um rund 3%.
Energie
Die Evolon AG hat die Energie für die Grundversorgung für das Lieferjahr 2027 voraus in 12 Tranchen quartalsweise vom 3. Quartal 2023 bis zum 2. Quartal 2026 beschafft. Zu diesen Beschaffungskosten kommen die Kosten für die Herkunftsnachweise (Solar lokal und Wasser CH), sowie die Kosten für Spot- und Ausgleichsenergie hinzu. Die Kosten für Spot- und Ausgleichenergie steigen stetig an. Durch die ungewisse Einspeisung der lokalen Solarenergie wird die Prognose zum Stromverbrauch immer schwieriger und ungenauer. Die Evolon AG erzielt damit für das Jahr 2027 einen durchschnittlichen Energiepreis von 13.90 Rp./kWh (exkl. MWSt)
Netz
Der Bundesrat hat den WACC (Weighted Average Cost of Capital), womit das Kapital im Stromnetz zu verzinsen ist, für das Jahr 2027 von 3.43% auf 3.28% gesenkt. Dies führt insgesamt zu tieferen Netztarifen vor allem auf der Mittelspannungsnetzebene (16’000V) und einer leichten Senkung auf der Netzebene 7 (400V).
Messwesen
Seit 2026 werden die Messtarife auf den Rechnungen gesondert auszuweisen. Darin enthalten sind die Kosten für die Zähler und auch die neuen Smart Meter. Hier resultiert für 2027 eine Senkung von CHF 12.- pro Jahr und Zähler.
Abgaben
Die gesetzliche Förderabgabe (Bundesabgabe zur Förderung erneuerbarer Energien sowie zum Schutz der Gewässer und Fische) bleiben unverändert. Die Abgaben an die Gemeinden liegen in allen Aktionärsgemeinden bei 0.75 Rp./kWh (exkl. MWSt). Die Abgabe für die Stromreserve des Bundes sinkt von 0.41 auf 0.17 Rp./kWh (exkl. MWSt). Die Swissgrid verlangt für ihre Systemleistungen 2027 neu 0.19 Rp./kWh (exkl. MWSt) statt wie bisher 0.27 Rp./kWh (exkl. MWSt). Der«Zuschlag für solidarisierte Kosten über das Übertragungsnetz» der Swissgrid AG steigt von 0.05 auf 0.19 Rp./kWh (exkl. MWSt).
Preisvergleich für Familien
Für 2027 ergeben sich somit am Beispiel des H4 Haushaltsmodell der Elcom (4-Personen-Haushalts mit Elektroherd und Tumbler (ohne Elektroboiler) mit einem Strombezug von 4'500 kWh pro Jahr) Kosten von CHF 1’481.- Für die Kunden der Evolon AG resultiert damit gegenüber 2026 eine Senkung von CHF 52.- respektive 3.4%. (s. auch Abbildung 1)
Abbildung 1: alle Werte exkl. MwSt.
Rückliefertarife Solar 2027
Für die physikalische Rücklieferung von Solaranlagen gibt es auf 2027 keine Änderung. Die Vergütung wird weiterhin nach dem System des vierteljährlich gemittelten Marktpreises (Referenzmarktpreis Bundesamt für Energie) entrichtet. Dies ist das vorgeschlagene Vergütungssystem gemäss dem Mantelerlass. Der Mantelerlass ist Bestandteil des Stromversorgungsgesetzes, welches das Schweizer Stimmvolk am 9. Juni 2024 mit einem deutlichen Mehr von 69% angenommen hat. Die Vergütung soll dadurch zukünftig marktnahe erfolgen und Anreize schaffen, um den Eigenverbrauchsanteil zu erhöhen, statt den Überschuss ins Netz einzuspeisen.
Bei grösseren Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung zwischen 30 und 150 kW reduziert sich die Minimalvergütung von 6 Rp./kWh. Eine Photovoltaik-Anlage mit 60 kW erhält ein Minimalvergütung von 3 Rp./kWh. Dies entlastet die Beschaffungskosten. PV-Anlagen mit einer Leistung über 150 kW erhalten keine Minimalvergütung.
Definition Minimalvergütung gemäss Mantelerlass (s. Abbildung 2):
Abbildung 2: Definition Minimalvergütung gemäss Mantelerlass.
Beispiele:
- Anlage 20 kW Peak: Minimalvergütung 6 Rp./kWh
Wenn der Referenzmarktpreis bei 10.3 Rp./kWh liegt, werden 10.3 Rp./kWh vergütet. Liegt er bei 3.3 Rp./kWh, so wird die Minimalvergütung von 6 Rp./kWh vergütet.
- Anlage 60 kW Peak ohne Eigenverbrauch: Minimalvergütung 6.2 Rp./kWh
Wenn der Referenzmarktpreis bei 8.3 Rp./kWh liegt, werden 8.3 Rp./kWh vergütet. Liegt er bei 2.3 Rp./kWh, so wird die Minimalvergütung von 6.2 Rp./kWh vergütet.
- Anlage 60 kW Peak mit Eigenverbrauch: Minimalvergütung 3 Rp./kWh
Wenn der Referenzmarktpreis bei 8.3 Rp./kWh liegt, werden 8.3 Rp./kWh vergütet. Liegt er bei 2.3 Rp./kWh, so wird die Minimalvergütung von 3 Rp./kWh vergütet.
- Anlage über 150 kW Peak: Es gilt in jedem Fall der Referenzmarktpreis.
Vergütung Herkunftsnachweis (HKN) 2027
Für die Vergütung des HKN (Herkunftsnachweis) gelten 2027:
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Vergütung für HKN-Solarstrom für Anlagen grösser gleich 350kW peak: 2.0 Rp./kWh